Buchungen in diesen Regionen werden ausschließlich akzeptiert (mit der Anreise und Abreise zwischen dem 16.10.2020 und 16.01.2021) auf Wunsch und Zustimmung des Gastes. Es gelten hierbei die üblichen Stornobedingungen und somit keine Erstattung sollte die Einreise nicht möglich sein oder bei Frühzeitiger Abreise.
Quelle: https://www.hzjz.hr/priopcenja-mediji/koronavirus-najnoviji-podatci/ – https://www.koronavirus.hr/najnovije/96-novih-slucajeva-u-posljednja-24-sata-u-bolnicama-ukupno-88-osoba/35
Sie müssen die Bestätigung Ihrer Unterkunftsreservierung bei einer Unterkunftseinrichtung vorweisen.
Die Bestätigung Ihrer Unterkunftsreservierung bei einer Unterkunftseinrichtung sollte Folgendes beinhalten:
- Bestätigung/en Ihrer Unterkunftsreservierung/en bei allen Unterkunftsdienstleistern und für jede Unterkunftsart
- Pachtvertrag über einen Campingplatz
- Vertrag über einen festen Liegeplatz in einem Hafen für nautischen Tourismus
- Reservierungsbestätigung eines Liegeplatzes in einem Hafen für nautischen Tourismus
- Gutschein eines Reisebüros o. Ä.
Quelle: Innenministerium der Republik Kroatien: https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsche/286213
Das einreisen für Gäste nach Kroatien ist möglich ohne Einschränkungen. Wir bitten unsere Gäste die örtlichen Vorschriften am Reiseziel zu berücksichtigen.
Für Gäste und Besucher aus Deutschland besteht keine Quarantäne-Pflicht bei der Einreise und Rückreise nach Deutschland. Bei der Einreise nach Kroatien, ist es notwendig den Voucher/Buchungsbestätigung von Apartmania vorzuzeigen.
Gäste und Besucher aus der Schweiz und Österreich, bitten wir sich vorerst am Wohnsitz über die Aktuell gültigen Vorschriften nach der Rückreise zu informieren.
Wir verweisen unsere Gäste höfflichst darauf, sich bei offiziellen Quellen zu informieren. Davon ausgeschlossen sind SocialMedia-Gruppen auf Facebook.
Offiziell dürfen dürfen Gäste mit einer gültigen Reservierung/Buchung die bereits bezahlt worden ist nach Kroatien einreisen. Es sind die üblichen Vorschriften zu berücksichtigen, um eine Ausbreitung des “Viruses” zu verhindern. Dazu sind Gäste verpflichtet, nach der Anreise, Schutzmasken zu tragen in Geschäften.
Die ersten Hotels dürfen in kürze wieder Gäste aufnehmen. Weitere Lockerungen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser erwartet man bis Ende Mai, nachdem man die ersten Ergebnisse sieht bzgl. der Eröffnung einzelner Hotels.
Wir haben die Antwort erhalten, dass das Thema der eventuellen Öffnung der Binnengrenzen innerhalb der EU auf dem Treffen in Brüssel am Dienstag den 05.05.2020 ein großes Thema sein wird.
Bei diesem Treffen sollten Richtlinien und Richttermine für die Öffnung der Grenzen festgelegt werden “, sagte der Bürgermeister von Radin.
In Bezug auf den Vorschlag von Schutzmaßnahmen und Betriebsverfahren, der von dem kroatischen Kampingverband und dem Verband der kroatischen Tourismusunternehmer ausgearbeitet wurde, hat Dr. Stojanovic mitgeteilt, dass sie fachmännisch fundiert sind und hauptsächlich potenzielle Risiken abdecken. Die Maßnahmen werden nach Absprache mit dem Nationalen Zivilschutz und dem Tourismusministerium vorgestellt.
Auf der Sitzung wurde vereinbart, dass bis nächste Woche in Zusammenarbeit mit den oben genannten Einrichtungen und dem Institut für öffentliche Gesundheit ein Vorschlag für Maßnahmen für den Seetourismus, private Unterkünfte und Reisebüros ausgearbeitet wird.
In Bezug auf die Erwartungen des Tourismusjahres wurde betont, dass alles vom Datum der Öffnung der Grenzen sowohl Kroatiens als auch der Emissionsmärkte abhängt, dh Slowenien, Österreich, Deutschland, Ungarn, der Slowakei und der Tschechischen Republik. Darüber hinaus wird es ab Montag, dem 11. Mai, möglich sein, Hotels und Campingplätze mit all ihren Einrichtungen zu betreiben, die je nach Öffnung der Staatsgrenzen oder Marktnachfrage schrittweise geöffnet werden.
Ferner weisen wir alle Kroatien-Urlauber darauf hin, das weiterhin die Aktuellen Maßnahmen gelten. Bei der Anreise nach Kroatien ist aktuell eine 14-tägige Quarantäne zu beachten.
Bei Anreisen und Aufenthalt unterhalb von 72 Stunden, wird wahrscheinlich ein CRP-Test notwendig sein. Jedoch wurde dies noch nicht endgültig beschlossen.
Man geht davon aus, das Urlauber ab Juni ohne Einschränkungen einreisen werden dürfen. Jedoch ist weiterhin abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und der Beschluss feststeht.
AKTUELL CORONA
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Umbuchung?
Wer eine Individualreise gebucht hat, also direkt beim Vermieter wie bei uns auf Apartmania.de und diese in einigen Wochen oder Monaten stattfinden soll, wird sich derzeit die Fragen stellen: Wie sieht die Lage dann wohl aus, hat sie sich verschlimmert oder verbessert? Kann ich dann noch nach Kroatien reisen? Möchte ich überhaupt reisen?
Die weitere Verbreitung des Coronavirus und Maßnahmen einzelner Länder kann natürlich niemand vorhersagen. Aber die Frage, wann ein Umbuchung oder sogar ein kostenloser Rücktritt genau möglich ist, ist leider rechtlich nicht geklärt.
Achtung: Die bloße Angst vor einer Ansteckung rechtfertigt keine kostenfreie Kündigung des Reisevertrags. Hier können Stornokosten anfallen, in welcher Höhe steht in den Reiseunterlagen. (Quelle: ADAC)
- Wenn die Reise unmittelbar bevorsteht, Sie also in wenigen Tagen starten würden, schauen Sie sich die Lage am Reiseziel an. Gibt es offizielle Reisewarnungen / eindeutige Reisehinweise (“von Reisen wird abgeraten”) des Auswärtigen Amts, Einreisestopps oder liegt Ihr Ziel im Sperrgebiet, können Sie kostenfrei umbuchen. Kostenlos zurücktreten von Individualreisen ist nur möglich, sollte der Vermieter ausdrücklich dazu zustimmen. Wir von Apartmania.de haben uns bislang mit einigen Vermietern geeignet, sollte die Anreise nicht möglich sein, das ein Teil der Anzahlung erstattet wird.
- Findet die Reise erst in einigen Wochen oder Monaten statt, ist ja noch nicht absehbar, ob die Reise dann wie geplant durchgeführt werden kann. Falls Sie die Reise nicht antreten möchten, werden die Stornoentgelte für eine normale Stornierung aber weiter steigen, je mehr Zeit vergeht.
Es ist allerdings nicht sicher, dass Ihr Vermieter das auch so sieht da es generell gilt, ist der Vermieter nicht Verantwortlich für die Stornierung, ist eine Umbuchung oder auch Stornierung nicht möglich. Selbst Versicherungen sehen in solchen Situationen kein Grund, Reisekosten zu erstatten.
Beachten Sie bitte, das nach dem kroatischen Gesetz, der Vermieter bzw. Eigentümer in Falle das die Anreise nicht möglich ist Situationen wie dieser, selbst entscheiden kann ob die bereits gezahlte Anzahlung erstattet wird und in welcher Höhe. Aus diesem Grund, versuchen wir mit unseren Vermietern ein Kompromiss zu finden.