Wählen Sie einen Stornogrund aus.
Wir empfehlen, buchen Sie die Unterkunft wie gewohnt und so schnell wie möglich vor allem wenn Sie eine Unterkunft gefunden haben die Ihnen gefällt. Später, wenn alle buchen kann es leicht passieren das der gewünschte Termin nicht mehr frei ist und Sie müssen sich mit einer Unterkunft die ihnen weniger entspricht zufrieden geben.
Besteht ein Einreiseverbot von der kroatischen Regierung für Urlauber aus der EU, haben Sie die Möglichkeit die gebuchte Unterkunft kostenlos zu stornieren oder auf einen anderen Termin umzubuchen. Bei Individualreisen ist es grundsätzlich nicht möglich, Buchungen auf Grund der Lage am eigenen Wohnsitz als berechtigter Stornogrund in Betracht zu ziehen. Ist die Einreise nach Kroatien möglich, auch mit Einschränkungen wie PCR-Test, Quarantänepflicht bei der Anreise oder Rückreise, besteht keine Grund zur Kostenlosen Stornierung. Jedoch ist es dan möglich kostenlos umzubuchen.
In diesem Fall, können Sie die gebuchte Unterkunft kostenlos auf das nächste Jahr umbuchen gemäß der Vorschriften für Individualreisen. Dabei ist zu beachten der Buchungszeitraum im kommenden Jahr in der gleichen Preiskategorie ist. Ggf. müssen Sie den Preisunterschied bezahlen oder erhalten die Differenz erstattet.
Wenn Sie trotz bestehender Reisewarnung eine Unterkunft buchen, können Sie nicht kostenfrei stornieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/coronavirus.html unter Individualreisen.
Bei einer Buchung zu touristischen Zwecken werden Gäste dann von der Pflicht zur Zahlung des Preises frei, wenn das Beherbergungsverbot im Buchungszeitraum vorliegt. Die kostenlose Stornierung für einen Zeitraum nach der aktuellen Geltungsdauer des Beherbergungsverbots ist nicht möglich.
Nein. Eine Unterkunft zu reservieren ohne ine Anzahlung dafür zu leisten ist nicht möglich. Auch der Vermieter möchte sicher sein, das der gebuchte Termin eingehalten wird da ihm sonst Umsatzeinbußen bzw. Lücken auftreten.
Sollte die Anreise nicht möglich sein, haben Sie generell die Möglichkeit ohne weiteres die Buchung auf das nächste Jahr umzubuchen. Die Unterkunft wird Ihnen auch im nächsten Jahr sicherlich gefallen und Sie werden mit Sicherheit einen tollen Urlaub verbringen.
Die einreise nach Kroatien ist möglich. Ein Negativer Test ist bei der Anreise Pflicht und wird an der Grenze verlangt.
Dadurch ist Aktuell eine kostenlose Stornierung nicht möglich. Sie können Ihre Buchung jedoch kostenlos umbuchen.
Aktueller Stand seit 09.01.2021
Ganz Kroatien gilt seit dem 01.11.2020 als Risikogebiet.
Seit dem 8. November 2020 gilt grundsätzlich für Ein- bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Außerdem müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland online anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden.
Die Bestimmungen können in einzelnen Bundesländern abweichen. Wir empfehlen, sich bei seinem zuständigen Gesundheitsamt zu informieren.
Weiterführende Informationen: Robert Koch Institut (RKI) und Auswärtiges Amt.
Durchreise/Transit Slowenien: Die Durchreise durch Slowenien ist stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z. B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Durchreise/Transit Österreich: Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich.
Durchreise/Transit Italien: Die Durchreise durch Italien ist ohne Einschränkungen möglich.
Aktueller Stand seit 09.01.2021
Kroatien gilt derzeit als Risikogebiet. Seit dem 19. Dezember 2020 gilt grundsätzlich für Ein- bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Nach frühestens fünf Tagen der Quarantäne können sich die Einreisenden auf SARS-CoV-2 testen lassen, um die Quarantänepflicht durch ein negatives Testergebnis zu beenden.
Offizielle Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich WKO.
Durchreise/Transit Slowenien: Die Durchreise durch Slowenien ist stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z. B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Durchreise/Transit Italien: Die Durchreise durch Italien ist ohne Einschränkungen möglich.
Aktueller Stand seit 09.01.2021
Kroatien gilt seit 14.12.2020 als Risikogebiet. Wenn in die Schweiz einreisen und sich innerhalb der letzten 10 Tage in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung aufgehalten, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben. Sie müssen sich während 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufhalten (Quarantäne) und sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Wenn Sie nach 10 Tagen keine Symptome haben, dürfen Sie die Quarantäne beenden.
Offizielle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit BAG.
Durchreise/Transit Slowenien: Die Durchreise durch Slowenien ist stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z. B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.
Durchreise/Transit Österreich: Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich.
Durchreise/Transit Italien: Die Durchreise durch Italien ist ohne Einschränkungen möglich.
Für individuell zusammengestellte Reisen, wenn Sie zum Beispiel den Flug und das Hotel bei unterschiedlichen Anbietern gebucht und bezahlt haben, gelten andere Regelungen als bei Pauschalreisen.
Viele Reiseunternehmen bieten aufgrund der Corona-Krise derzeit besondere Stornobedingungen und Umbuchungsregelungen an. Es lohnt sich, einen Blick auf die Website des Anbieters zu werfen.
Möchten Sie Ihre Individualreise aufgrund der aktuellen Lage stornieren, gelten grundsätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertrags.
Eine Reisewarnung führt bei individuell gebuchten Reiseleistungen grundsätzlich nicht dazu, dass Sie kostenfrei stornieren können.
Haben Sie nach dem Vertrag kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung, sind Sie auf die Kulanz Ihres Vertragspartners angewiesen.
Erweitern Sie den Versicherungsschutz für Reiserücktritt und Reiseabbruch um die Ergänzungsversicherung Covid-19. Damit sind Sie auch bei Erkrankung an Covid-19 gut abgesichert, wenn Sie deshalb Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen.
Außerdem besteht bei Abschluss des Versicherungsschutz im Rahmen der Reisekranken-Versicherung auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Einreise nach Kroatien eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 gilt. Der Versicherungsschutz besteht auch für die Erkrankung an Covid-19.
Weiterführende Informationen kontaktieren Sie gerne unseren Kundendienst
Unsere Feriendomizilen sind dazu verpflichtet die Unterkunft gemäß den Vorschriften zu Reinigen und desinfizieren. Am Tag der Anreise, erhalten unsere Vermieter eine Nachricht mit der Aufforderung die Unterkunft ordnungsgemäß zu reinigen.